Samstag, 4. September 2010
Wer empfiehlt uns
Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest lobt unser Internetportal mit den Worten ?www.juracity.de - Zu praktisch allen Fragen des Ar...

[mehr]


Interviews/Empfehlungen


Anzeige

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Nach § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) können Tarifverträge vom Bundesarbeitsminister im Einvernehmen mit dem paritätisch besetzten Tarifausschuß auf Antrag einer Tarifpartei für allgemeinverbindlich erklärt werden. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) erlangen diese Tarifverträge Gültigkeit auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des Geltungsbereichs. Das heißt: Allen Beschäftigten, die in dieser Branche arbeiten, steht der Tariflohn zu - auch dann, wenn ihr Arbeitgeber dem Tarifvertrag nicht beigetreten ist.

Die Zahl der für allgemeinverbindlich erklärten (AVE) Tarifverträge sank seit ihrem Maximalwert von 632 im Jahr 1994 bis zum vergangenen Jahr auf 454 im Jahr 2007. Das sind immerhin einige mehr als noch 2006. Das könnte mit der Mindestlohndiskussion zusammenhängen. Bundesweit werden allerdings nur ca. 0,6 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von allgemeinverbindlichen Lohn- und Gehaltstarifverträgen erfasst.

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge müssen von den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die sie abgeschlossen haben, nach § 7 Tarifvertragsgesetz (TVG) zum Selbstkostenpreis abgegeben werden. Anschriften und Ansprechpartner finden Sie bei BDA, DGB und den Einzelgewerkschaften.

Daneben können Tarifverträge aber auch nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) durch eine Rechtsverordnung (Mindestlohnverordnung) auf alle in einer Branche in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstreckt werden - auch für Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben. Ausserdem können für einzelne Branchen Mindestlöhne nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiAG), auch ohne dass es einen Tarifvertrag gibt, durch Rechtsverordnung festgelegt werden.

Bundesarbeitsministerium: Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge (Stand: 1. Juli 2008)

Hans-Böckler-Stiftung: Kurzinformation: Allgemeinverbindliche Tarifverträge (2002), (Funktionsweise und Zielsetzungen des Instruments, Rückläufige Entwicklung, Inhaltliche Schwerpunkte der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE), Ursachen des AVE-Rückgangs, Wiederbelebung und Reform der AVE)

Rechtsanwalt suchen
Aktuelles zum Thema Tarifrecht
Telekom: Konflikt um Ausgliederung von 50.000 Mitarbeitern nach T-Service eskaliert
Kitastreik: Alleinerziehende zwischen Kind und Job
GdL: Befangenheitsantrag gescheitert
Arbeitsgerichte in Jena und Görlitz erlauben Kita-Streik
TVÖD: Blitzaustritt wegen Einmalzahlung
Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge: Verzeichnis Stand 01.07.2008
Tarifverhandlung TV-L - kurzer Prozess - jetzt wieder Warnstreiks
Streikverbot verboten
Tarifflucht beim Modellbauunternehmen Faller
Telekom reicht Klage gegen Verdi wegen Streikdrohung ein
Unsere Partner